NETFORGEX

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29. September 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen NetforgeX (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Leistungen im Bereich IT-Sicherheit, Sicherheitsberatung, Schulungen sowie Konzeption, Gestaltung, Entwicklung und Betreuung von Websites.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Die Leistungen richten sich vorrangig an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Soweit Verbraucher im Sinne des § 13 BGB Verträge schließen, gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vorrangig vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Darstellungen von Leistungen auf dieser Website stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. (2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. (2) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit. (3) Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§ 4 Sicherheitsleistungen — Umfang und Grenzen

(1) Sicherheitsanalysen, Penetrationstests und Überwachungsleistungen werden nach dem Stand der Technik und den Regeln der Kunst erbracht. (2) Der Auftragnehmer schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht jedoch die Abwesenheit jeglicher Sicherheitslücken oder die Verhinderung sämtlicher Angriffe. Absolute Sicherheit ist technisch nicht erreichbar. (3) Penetrationstests und vergleichbare aktive Prüfungen werden ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Beauftragung und ausdrücklicher Freigabe der zu prüfenden Systeme durch den hierzu Berechtigten durchgeführt.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. (3) Bei Projekten kann eine Anzahlung vereinbart werden.

§ 6 Termine und Fristen

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen im vertraglich vereinbarten Umfang. (2) An eingesetzten Standardkomponenten, Frameworks und Werkzeugen des Auftragnehmers verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber. (3) Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

§ 8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, in Textform anzuzeigen.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. (3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. (4) Der Auftraggeber bleibt für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich und verwenden sie ausschließlich zu Vertragszwecken. Dies gilt insbesondere für Erkenntnisse aus Sicherheitsprüfungen.

§ 11 Datenschutz

Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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